Wehrdienst

Wehrdienst

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Wehr|dienst ['ve:ɐ̯di:nst], der; -[e]s:
Dienst, der aufgrund der Wehrpflicht beim Militär geleistet werden muss:
den Wehrdienst [ab]leisten; aus dem Wehrdienst entlassen, vom Wehrdienst freigestellt, zum Wehrdienst einberufen/eingezogen werden.

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Wehr|dienst 〈m. 1; unz.〉 Pflichtdienst bei der Bundeswehr ● zum \Wehrdienst einberufen werden; seinen \Wehrdienst leisten, ableisten

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Wehr|dienst, der:
1. <Pl. selten> Dienst, der aufgrund der Wehrpflicht beim Militär abgeleistet werden muss:
W. leisten;
seinen W. ableisten;
aus dem W. entlassen, vom W. freigestellt, zum W. einberufen/eingezogen werden.
2. (schweiz.) Feuerwehr (1).

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Wehrdienst,
 
der beim Militär aufgrund der Wehrpflicht geleistete Dienst. (Wehrrecht)

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Wehr|dienst, der <o. Pl.>: Dienst, der aufgrund der Wehrpflicht beim Militär abgeleistet werden muss: den W. [ab]leisten; aus dem W. entlassen, vom W. freigestellt, zum W. einberufen/eingezogen werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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